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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab:
1. August 2026
Version:
2026-08-01

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung der Software-as-a-Service TaxRouter durch die TaxRouter UG (haftungsbeschränkt), Lange Reihe 14, 20099 Hamburg ("TaxRouter"), gegenüber dem vertragsschließenden Kunden ("Kunde").

Der Dienst wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Ein Angebot an Verbraucher erfolgt nicht.

Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss gesondert, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt und nicht als Verbraucher handelt.

2. Vertragsschluss und Vertragsdokumente

Ein Vertrag kommt zustande, wenn TaxRouter die Bestellung des Kunden annimmt, einen kostenpflichtigen Workspace aktiviert oder die Vereinbarung anderweitig bestätigt. Bestellung, Leistungsbeschreibung, diese Bedingungen, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung und gegebenenfalls ein individuell vereinbartes Bestellformular bilden gemeinsam den Vertrag. Individuell ausgehandelte Regelungen gehen diesen Bedingungen vor.

Der Kunde muss richtige Unternehmens- und Kontaktdaten angeben und sicherstellen, dass die annehmende Person zu seiner Vertretung berechtigt ist.

3. Dienst

TaxRouter stellt eine gehostete Plattform zur Unterstützung von Marketplace-Datensynchronisierung, Umsatzsteuer- und Buchhaltungsworkflows, Settlement-Abstimmung, Nachweisverwaltung und DATEV-orientierten Exporten bereit. Funktionen, Nutzungslimits und Supportumfang richten sich nach dem gewählten Tarif und der aktuellen Leistungsbeschreibung.

TaxRouter darf den Dienst weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich verringert wird. Wesentliche Änderungen werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt.

TaxRouter erbringt keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung. Ergebnisse und Exporte sind technische Arbeitsergebnisse auf Grundlage der bereitgestellten Daten und Konfiguration. Vor Abgabe, Buchung oder sonstiger Nutzung müssen sie durch den Kunden oder dessen qualifizierten Berater geprüft werden.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss:

  • den Dienst ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke und nach der Dokumentation nutzen;
  • vollständige und richtige Quelldaten, Konfigurationen, Steuereinstellungen und Kontoinformationen pflegen;
  • Ergebnisse vor ihrer Verwendung für Buchhaltung, Steuererklärungen, Meldungen oder Geschäftsentscheidungen prüfen;
  • Zugangsdaten schützen, angemessene Nutzerberechtigungen durchsetzen und TaxRouter über vermutete unbefugte Zugriffe unverzüglich informieren;
  • alle erforderlichen Rechte und Autorisierungen für Daten, Marketplace-Konten, Integrationen und Weisungen besitzen;
  • keine rechtswidrigen Inhalte, Schadsoftware oder für den vereinbarten Zweck nicht erforderlichen Daten hochladen; und
  • bei Fehleranalyse, Sicherheit, Migration und Compliance angemessen mitwirken.

Gesetzliche Erklärungs-, Melde- und Zahlungsfristen bleiben in der Verantwortung des Kunden, sofern eine individuelle schriftliche Vereinbarung eine bestimmte Pflicht nicht ausdrücklich TaxRouter zuweist.

5. Integrationen

Integrationen von Drittanbietern hängen von deren Verfügbarkeit, Schnittstellen, Autorisierungen und Bedingungen ab. Der Kunde autorisiert TaxRouter, im erteilten Umfang Daten mit verbundenen Konten auszutauschen. Für Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder Datenfehler eines Drittdienstes ist TaxRouter nur verantwortlich, soweit TaxRouter hierfür gesetzlich einzustehen hat.

6. Konten und autorisierte Nutzer

Der Kunde verwaltet seine autorisierten Nutzer und ist für über deren Konten ausgeführte Aktivitäten verantwortlich, soweit ihm diese rechtlich zuzurechnen sind. Konten sind personenbezogen und dürfen nicht geteilt werden. TaxRouter darf den Zugang vorübergehend beschränken, soweit dies wegen eines Sicherheitsrisikos, rechtswidriger Nutzung, Zahlungsverzugs oder einer wesentlichen Vertragsverletzung angemessen erforderlich ist. Soweit die Umstände es erlauben, wird TaxRouter den Kunden informieren und Gelegenheit zur Abhilfe geben.

7. Vergütung und Zahlung

Der Kunde zahlt die in Bestellung oder Preisübersicht ausgewiesenen Entgelte zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abonnemententgelte werden monatlich im Voraus abgerechnet. Nutzungsabhängige Entgelte werden anhand der in Bestellung oder Preisübersicht bezeichneten Nutzungseinheit und der von TaxRouter für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfassten Nutzung berechnet. Der Kunde kann begründete Einwände gegen die erfasste Nutzung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang in Textform mitteilen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang fällig. TaxRouter darf Preise für einen Verlängerungszeitraum mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen zum Beginn des Verlängerungszeitraums anpassen. Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt geltenden Preis, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Beginn des Verlängerungszeitraums außerordentlich kündigen.

8. Laufzeit und Kündigung

Erstlaufzeit, Verlängerungszeitraum und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus Bestellung oder Tarif. Fehlen dort Angaben, beträgt die Erstlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Vertragsende wird der Zugang nach Maßgabe der Vereinbarung deaktiviert. Der Kunde sollte erforderliche Daten vorher exportieren. Rückgabe, Export, Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten richten sich gegebenenfalls nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

9. Datenportabilität und Anbieterwechsel

Soweit die Wechselpflichten für Datenverarbeitungsdienste nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU-Datenverordnung) auf den Dienst anwendbar sind, ermöglicht TaxRouter dem Kunden, einen Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur einzuleiten. Der Kunde kann seine bereitgestellten Daten und die unmittelbar aus deren Nutzung hervorgegangenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in CSV- oder JSON-Format exportieren. Nicht umfasst sind Geschäftsgeheimnisse von TaxRouter, interne Analyse-, Sicherheits- und Betriebsdaten sowie Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter verletzen würde.

Der Kunde leitet den Wechsel durch eine Anfrage an info@taxrouter.com oder über das Kontaktformular ein. TaxRouter leistet angemessene Unterstützung, trifft Maßnahmen zur Kontinuität und Sicherheit und hält die anwendbaren Fristen ein: eine Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten, einen grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage dauernden Übergangszeitraum und einen anschließenden Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen. Bis einschließlich 11. Januar 2027 berechnete Wechselentgelte dürfen die TaxRouter unmittelbar entstehenden Wechselkosten nicht überschreiten; ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. TaxRouter stellt Exporte über den Dienst oder als sicheren Download in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht TaxRouter die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte innerhalb der in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung genannten Fristen, vorbehaltlich anwendbarer Aufbewahrungspflichten, und bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform.

10. Geistiges Eigentum und Feedback

TaxRouter und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an Dienst, Software, Dokumentation, Gestaltung und Weiterentwicklungen. Für die Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

Der Kunde behält seine Rechte an Kundendaten. Er räumt TaxRouter die Rechte ein, die erforderlich sind, um Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung, Absicherung, Unterstützung und rechtlichen Compliance des Dienstes zu hosten, zu verarbeiten, zu übertragen, zu vervielfältigen und technisch umzuwandeln.

11. Vertraulichkeit

Jede Partei schützt nicht öffentliche geschäftliche, technische, sicherheitsbezogene, kundenbezogene und preisliche Informationen der anderen Partei mit angemessener Sorgfalt und verwendet sie nur für den Vertrag. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich sind, rechtmäßig vorbekannt waren, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen sind zulässig; soweit rechtlich möglich, ist vorab zu informieren.

12. Datenschutz und Sicherheit

Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Soweit TaxRouter als Auftragsverarbeiter tätig wird, ist die Auftragsverarbeitungsvereinbarung Bestandteil des Vertrags. TaxRouter unterhält dem Dienst und Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Der Kunde bleibt für Rechtsgrundlage, Transparenz, Weisungen und Konfiguration seiner Verarbeitung verantwortlich.

13. Verfügbarkeit, Wartung und Support

TaxRouter bemüht sich mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand um die Verfügbarkeit des Dienstes. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs von TaxRouter und vom Kunden verursachte Störungen. Geplante Wartung wird nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Supportkanäle ergeben sich aus Tarif oder Bestellung. Eine garantierte Verfügbarkeit, verbindliche Support-Reaktionszeit oder Servicegutschrift gilt nur, wenn sie im gewählten Tarif oder einer individuellen Bestellung ausdrücklich vereinbart ist.

14. Mängel

Vorbehaltlich wirksamer vertraglicher Einschränkungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde muss reproduzierbare Mängel unverzüglich beschreiben und angemessene Diagnoseinformationen bereitstellen. TaxRouter darf einen Mangel durch Korrektur, zumutbaren Workaround oder Ersatzfunktion beheben.

15. Haftung

TaxRouter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, ausdrücklich übernommene Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TaxRouter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist je Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf den höheren Betrag aus 10.000 EUR oder den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nettoentgelten begrenzt. Bei Datenverlust haftet TaxRouter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Absatz 1.

16. Änderungen dieser Bedingungen

TaxRouter darf diese Bedingungen aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, technischen oder dienstbezogenen Gründen ändern, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschiebt. TaxRouter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt, sofern TaxRouter ihn in der Mitteilung besonders auf die Frist, sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung seines Schweigens hinweist. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort; TaxRouter kann den Vertrag mit der vertraglichen Frist zum nächsten möglichen Zeitpunkt kündigen. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten oder Entgelte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung, soweit nicht Abschnitt 7 eine wirksame Preisänderung erlaubt.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.

Die Parteien dürfen elektronische Kommunikation für vertragliche Mitteilungen verwenden, sofern zwingendes Recht oder der Vertrag keine andere Form verlangt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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